Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der KSG Performance UG (haftungsbeschränkt)
Lärchenweg 15
93189 Reichenbach
Deutschland
Geschäftsführer: Karl Heinz Glatzel
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der KSG Performance UG (haftungsbeschränkt) – nachfolgend „KSG Performance“ – und ihren Kunden.
Sie gelten insbesondere für den Verkauf und die Beschaffung von Fahrzeugteilen, Reifen, Felgen, Kompletträdern, Fahrzeugzubehör, Produkten für Outdoor und Camping sowie Produkten zur mobilen Energieversorgung und für Werkstatt-, Service-, Montage- und Einlagerungsleistungen.
Kunden können sowohl Verbraucher gemäß § 13 BGB als auch Unternehmer gemäß § 14 BGB sein.
Individuelle Vereinbarungen zwischen KSG Performance und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Angebote und Vertragsschluss
Die Darstellung von Waren und Dienstleistungen auf der Website von KSG Performance dient ausschließlich der Information und stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
Über die Website findet kein unmittelbarer Verkauf statt. Eine Kontaktaufnahme über die Website, telefonisch oder per E-Mail stellt grundsätzlich noch keinen Vertragsschluss dar.
Ein Vertrag kommt insbesondere durch Annahme eines individuellen Angebots, durch eine Auftragsbestätigung, durch eine sonstige ausdrückliche Vereinbarung oder durch die einvernehmliche Ausführung des Auftrags zustande.
Für Umfang und Inhalt der geschuldeten Leistung sind insbesondere das individuelle Angebot, die Auftragsbestätigung und gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen maßgeblich.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei Übergabe der Ware fällig. Bei Werk- und Montageleistungen richtet sich die Fälligkeit nach den gesetzlichen Vorschriften; eine Werkvergütung ist grundsätzlich bei Abnahme des Werkes zu entrichten.
KSG Performance akzeptiert – soweit im Einzelfall angeboten – Barzahlung, Kartenzahlung, Überweisung und Zahlung auf Rechnung.
Bei Zahlung auf Rechnung gilt die auf der jeweiligen Rechnung angegebene Zahlungsfrist.
Bei umfangreicheren Aufträgen sowie bei speziell für den Kunden zu beschaffenden Waren oder Komponenten kann eine angemessene Anzahlung oder Vorauszahlung vereinbart werden.
4. Warenbestellungen und Sonderbeschaffung
KSG Performance beschafft unter anderem Reifen, Felgen, Kompletträder, Fahrzeugteile, Komponenten für Fahrzeugeinrichtungen, Dachträger, Dachboxen, Dachzelte, Powerstations sowie weiteres Fahrzeug-, Outdoor- und Campingzubehör.
Waren können auf Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Fahrzeugdaten, Anforderungen und Wünsche speziell für einen Auftrag beschafft werden.
Der Kunde ist verpflichtet, die zur Auswahl der Produkte erforderlichen Angaben vollständig und richtig mitzuteilen.
Eine bloße Bestellung oder Beschaffung einer normalerweise handelsüblichen Ware speziell für einen Kunden bedeutet bei einem Verbraucher nicht automatisch, dass ein gegebenenfalls bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Die gesetzliche Ausnahme betrifft insbesondere nicht vorgefertigte oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnittene Waren.
5. Kündigung und Stornierung von Aufträgen
Für die Kündigung eines Werkvertrags gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Der Besteller kann einen Werkvertrag grundsätzlich bis zur Vollendung des Werkes kündigen. In diesem Fall bestimmt sich der Vergütungsanspruch von KSG Performance nach § 648 BGB. Danach sind unter anderem ersparte Aufwendungen und bestimmte anderweitige Erwerbsmöglichkeiten anzurechnen.
Bei Kaufverträgen besteht außerhalb gesetzlicher oder ausdrücklich vereinbarter Rücktritts-, Widerrufs- oder Kündigungsrechte kein allgemeines Recht des Kunden, einen verbindlich geschlossenen Vertrag einseitig kostenfrei zu stornieren.
Soweit KSG Performance einer vom Kunden gewünschten Vertragsaufhebung zustimmt, kann vereinbart werden, dass vom Kunden die tatsächlich entstandenen und nicht mehr vermeidbaren Kosten übernommen werden. Hierzu können insbesondere Kosten für bereits beschaffte Waren, Rücksendungen oder bereits erbrachte Leistungen gehören.
Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
6. Fahrzeugeinrichtungen und Montageleistungen
KSG Performance übernimmt die Montage von Fahrzeugeinrichtungen für Montage-, Service- und Werkstattfahrzeuge sowie die Montage von Fahrzeugzubehör.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag.
KSG Performance kann sowohl selbst beschaffte Komponenten als auch – nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung – vom Kunden bereitgestellte Komponenten montieren.
Der Kunde hat KSG Performance vor Beginn der Arbeiten auf bekannte Vorschäden, Umbauten, Besonderheiten oder sonstige Umstände am Fahrzeug hinzuweisen, soweit diese für die auszuführenden Arbeiten relevant sein können.
Werden während der Durchführung zusätzliche Arbeiten erforderlich oder wünscht der Kunde Änderungen oder Erweiterungen, erfolgt deren Durchführung und Berechnung nach entsprechender Abstimmung.
7. Montage beim Kunden
Nach vorheriger Vereinbarung können Montagearbeiten auch beim Kunden durchgeführt werden.
Der Kunde hat hierfür geeignete Arbeitsbedingungen bereitzustellen.
Erforderlich ist insbesondere eine geschlossene Halle oder ein ausreichend geschützter und regenfester Unterstand, in dem das Fahrzeug sowie die für die Montage benötigten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsmittel vollständig Platz finden.
Am Arbeitsplatz muss während der Durchführung der Arbeiten eine Temperatur von mindestens 15 °C gewährleistet sein.
Darüber hinaus müssen ein geeigneter Stromanschluss sowie in zumutbarer Nähe eine Toilette und Waschmöglichkeit zur Verfügung stehen.
Sind diese Voraussetzungen bei Beginn der Arbeiten nicht gegeben und ist eine fachgerechte oder sichere Durchführung deshalb nicht möglich oder nicht zumutbar, ist KSG Performance berechtigt, die Arbeiten bis zur Herstellung geeigneter Bedingungen nicht aufzunehmen oder zu unterbrechen.
Soweit der Kunde die fehlenden Voraussetzungen zu vertreten hat, können hierdurch nachweislich entstandene zusätzliche Aufwendungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.
8. Vom Kunden bereitgestellte Teile
Die Montage von durch den Kunden selbst beschafften Reifen, Fahrzeugteilen, Zubehör oder sonstigen Komponenten erfolgt grundsätzlich nicht.
Ausnahmen sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Bei einer vereinbarten Montage kundeneigener Teile ist der Kunde grundsätzlich für die Auswahl und Beschaffung des betreffenden Produkts verantwortlich, soweit KSG Performance die Eignung oder Verwendbarkeit nicht ausdrücklich zugesichert hat.
KSG Performance haftet nicht für einen Mangel, der ausschließlich auf einem bereits vorhandenen Produktmangel, einer falschen Produktauswahl durch den Kunden oder einer fehlenden fahrzeugspezifischen Eignung des bereitgestellten Produkts beruht und von KSG Performance nicht zu vertreten ist.
Die Verantwortung von KSG Performance für eine fachgerechte Durchführung der übernommenen Montagearbeiten bleibt hiervon unberührt.
9. Reifen, Felgen und Kompletträder
KSG Performance bietet Reifenservice für PKW und Motorräder sowie den Verkauf von Reifen, Felgen und Kompletträdern an.
Zum Leistungsumfang können insbesondere Reifenmontage und -demontage, Auswuchten sowie saisonale Radwechsel gehören.
Der Kunde hat die für Bestellung und Montage erforderlichen Fahrzeugdaten vollständig und richtig mitzuteilen.
Für bestimmte Felgen, Rad-Reifen-Kombinationen und Zubehörteile können fahrzeugspezifische Auflagen, Genehmigungen, Eintragungen oder Abnahmen erforderlich sein. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorgaben sowie die jeweiligen Produkt- und Fahrzeugfreigaben.
10. Werkstatt- und Serviceleistungen
KSG Performance führt neben dem Reifenservice ausgewählte Wartungs- und Servicearbeiten an Fahrzeugen durch, insbesondere Öl- und Filterwechsel.
Art und Umfang der jeweiligen Arbeiten werden individuell mit dem Kunden vereinbart.
Werden während der Arbeiten weitere Mängel oder ein zusätzlicher Arbeitsbedarf festgestellt, werden zusätzliche Arbeiten grundsätzlich erst nach Abstimmung mit dem Kunden ausgeführt, soweit nicht ausnahmsweise sofortige Maßnahmen zur Abwehr einer konkreten Gefahr erforderlich sind.
11. Rädereinlagerung
KSG Performance bietet die Einlagerung von Rädern für jeweils eine Saison an.
Gegenstand und Umfang der Einlagerung ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
Vorhandene äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Besonderheiten der eingelagerten Räder können bei Übernahme dokumentiert werden.
Nach Ablauf der vereinbarten Saison sind die Räder nach Terminvereinbarung abzuholen oder es ist eine weitere Einlagerung zu vereinbaren.
Eine Verlängerung der Einlagerung über die vereinbarte Saison hinaus ist gesondert zu vereinbaren und kann kostenpflichtig sein.
Für Verlust oder Beschädigung während der Lagerzeit gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Nach § 475 HGB haftet der Lagerhalter grundsätzlich für Verlust oder Beschädigung während der Lagerzeit, soweit der Schaden nicht auch bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns hätte abgewendet werden können.
12. Termine und Terminabsagen
Vereinbarte Werkstatt-, Service- und Montageterminen sind einzuhalten.
Kann ein Kunde einen Termin nicht wahrnehmen, soll dieser mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt oder verschoben werden.
Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann KSG Performance Ersatz eines tatsächlich entstandenen Schadens nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen verlangen, insbesondere soweit für den Kunden Arbeitszeit verbindlich reserviert wurde und der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Auf eine starre Vertragsstrafe verzichten wir hier bewusst. Die gesetzlichen AGB-Regeln setzen pauschalierten Schadensersatz enge Grenzen und untersagen bestimmte Vertragsstrafen.
13. Abnahme von Werkleistungen
Soweit eine Leistung von KSG Performance der Abnahme unterliegt, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Der Kunde ist verpflichtet, eine vertragsgemäß erbrachte Werkleistung abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
Bei Verbrauchern gelten für eine gesetzliche Abnahmefiktion die besonderen Voraussetzungen des § 640 Abs. 2 BGB; insbesondere ist gegebenenfalls ein Hinweis in Textform erforderlich.
14. Übergabe und Abholung von Waren
Der Verkauf von Waren erfolgt grundsätzlich zur Abholung bei KSG Performance, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
Ist bestellte Ware abholbereit, wird der Kunde entsprechend informiert.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware innerhalb des vereinbarten beziehungsweise eines angemessenen Zeitraums abzuholen.
15. Eigentumsvorbehalt
Von KSG Performance verkaufte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des jeweiligen Kaufpreises Eigentum von KSG Performance.
Der Eigentumsvorbehalt richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften. § 449 BGB sieht vor, dass bei einem vereinbarten Eigentumsvorbehalt das Eigentum grundsätzlich unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Kaufpreiszahlung übertragen wird.
16. Mängelrechte und Gewährleistung
Für Waren sowie Werkstatt-, Service- und Montageleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
Bei Werkleistungen stehen dem Kunden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere die Rechte auf Nacherfüllung und gegebenenfalls Selbstvornahme mit Aufwendungsersatz, Rücktritt oder Minderung sowie Schadensersatz zu.
Etwaige Herstellergarantien bestehen zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten und richten sich nach den jeweiligen Garantie Bedingungen des Herstellers.
Gesetzliche Mängelrechte gegenüber KSG Performance werden durch eine Herstellergarantie nicht eingeschränkt.
17. Haftung
KSG Performance haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von KSG Performance oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet KSG Performance unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsrecht, bleiben unberührt.
Die Grenzen für Haftungsbeschränkungen in Verbraucher-AGB ergeben sich insbesondere aus § 309 Nr. 7 BGB.
18. Verbraucher und Widerrufsrecht
Die bloße Kontaktaufnahme über die Website von KSG Performance begründet keinen Vertrag und damit auch kein Widerrufsrecht.
Wird jedoch mit einem Verbraucher ein Vertrag geschlossen, für den aufgrund der Art des Vertragsschlusses ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht – insbesondere bei einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag –, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Das gesetzliche Widerrufsrecht beträgt grundsätzlich 14 Tage. Beginn und Voraussetzungen richten sich nach der jeweiligen Vertragsart.
Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular. Das EGBGB sieht entsprechende Informationspflichten und Muster vor.
Soll KSG Performance auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beginnen, sind die hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen zu beachten. Bei vollständiger Leistung kann das Widerrufsrecht unter den Voraussetzungen des § 356 Abs. 5 BGB erlöschen.
19. Besondere Regelungen für Unternehmer
Ist der Kunde Unternehmer, können ergänzende individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
Eine Beschränkung gesetzlicher Verbraucherrechte durch diesen Abschnitt erfolgt nicht.
20. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzbestimmungen nicht entzogen werden.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, können die Parteien im gesetzlich zulässigen Umfang einen Gerichtsstand am Sitz von KSG Performance vereinbaren.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.